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Insolvenzplanverfahren

Die Sozietät beschäftigt sich umfangreich mit Insolvenzplanverfahren gemäß
§§ 217 ff. InsO.

Der Insolvenzplan nach der deutschen Insolvenzordnung bietet diverse Möglichkeiten, die Restrukturierung eines Unternehmens unter Abweichung von den Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens mit Zustimmung der betroffenen Gläubiger zu realisieren. Dies kann insbesondere für Großunternehmen eine sinnvolle Alternative zur Regelabwicklung darstellen. Ein Insolvenzplanverfahren erfordert die frühzeitige Mandatierung eines professionellen Teams, das die Sozietät auf Wunsch gemeinsam auch mit externen Dritten zusammenstellen und leiten kann. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Frank Kebekus hat bereits im Jahr 2000 einen der ersten Insolvenzpläne nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für eine am Neuen Markt in Frankfurt notierte Aktiengesellschaft vorgelegt. Hieraus konnten umfangreiche Erfahrungen gewonnen werden, die insbesondere im Spannungsbereich zwischen Insolvenzrecht einerseits und Kapitalmarkt- und Aktienrecht andererseits von Bedeutung sind. Insolvenzplanverfahren können insbesondere im Rahmen von grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen – beispielsweise entsprechend der Europäischen Insolvenzverordnung – als Sanierungsinstrument eingesetzt werden. Dies kann von besonderer Bedeutung für ausländische Kreditgläubiger sein.