Es ist ein ungewöhnliches und sehr seltenes Glück, wenn sich hohe Fachkompetenz mit einer freundlichen, hilfsbereiten und humorvollen Persönlichkeitsstruktur paart. Einige mögen an dieser Stelle bereits behaupten wollen, derart seltene Fälle könne es nur in der Domstadt Köln geben. Als in Düsseldorf lebender Mensch wird man mir vergeben, dass ich dies grundsätzlich eigentlich bestreiten müsste. Auf den Jubilar trifft dies allerdings uneingeschränkt zu. Die wenigen hier zur Verfügung stehenden Zeilen reichen bei Weitem nicht aus, auch nur ansatzweise zu benennen, was Professor Uhlenbruck für das Deutsche Insolvenzrecht geleistet hat. Konkurs- und Insolvenzrichter am AG Köln, Vorsitzender des Arbeitskreises für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V. Köln, Vorsitzender und Namensgeber der „Uhlenbruck Kommission”, Honorarprofessor an der Universität zu Köln und Verfasser unzähliger Fachbeiträge und Herausgeber des Standardwerks im Insolvenzrecht, des „Uhlenbrucks”. Professor Uhlenbruck hat in den letzten Jahrzehnten das Insolvenzrecht in einem Maße geprägt, wie kaum ein anderer. Geradezu legendär sind seine so genannten Co-Referate beim Arbeitskreis in Köln, die nicht selten mindestens genau so lang ausfielen wie die Hauptvorträge selbst. Eine seiner schwierigsten Aufgaben in den letzten Jahren hatte Professor Uhlenbruck vermutlich mit der Leitung der nach ihm benannten Kommission übernommen. Es ist vor allem sein Verdienst, dass diese so unterschiedlich besetzte Kommission, die nicht selten von starken Partikularinteressen dominiert wurde, überhaupt zu einer abschließenden Gesamtempfehlung kommen konnte.
Trotz erheblicher gesundheitlicher Probleme dürfen wir uns sehr freuen, dass uns das Geburtstagskind, wenn auch sicherlich etwas weniger als früher, auch heute noch mit Rat und Tat in der Insolvenzszene zur Verfügung steht. Wie kein Zweiter ist gerade er in der Lage, die Brücke zwischen dem von ihm noch umfangreich praktizierten Konkursrecht zu den Anforderungen an ein modernes Insolvenzrecht zu schlagen. Gerade in Zeiten, in denen wesentliche Gesetzesänderungen der InsO diskutiert werden, ist seine Einschätzung von grundlegender Bedeutung. Alle Beteiligten sind deshalb gut beraten, den Empfehlungen des Jubilars uneingeschränkte Beachtung zukommen zu lassen.
Leider gibt es in Deutschland noch nicht die „Hall of Fame” des Insolvenzrechts. Würde sie existieren, gäbe es nur einen Namen, der die erste Eintragung verdienen würde: Uhlenbruck!
Zum 80. Geburtstag wiederkehrende robuste Gesundheit, angenehme und ruhige Stunden im Kreis der Familie und Freunde und interessante insolvenzrechtliche Diskussionen.
Dr. Frank Kebekus
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher des Gravenbrucher Kreises
